Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, wurden und werden viele geschäftliche Termine online per Videokonferenz abgehalten. Jedoch weisen einige dieser angebotenen Dienste rechtliche als auch technische Mängel auf.
Am 03.07.2020 veröffentlichte die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit die Ergebnisse einer durchgeführten Kurzprüfung von Videokonferenz-Diensten verschiedener Anbieter. Nur wenige schnitten gut ab bei der Prüfung des Auftragsverarbeitungsvertrages.
Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hatte bereits im April empfohlen, Anwendungen zu nutzen, welche selbst betrieben werden können. Aber auch ganz auf Videokonferenzen zu verzichten, wenn dies möglich ist, hält er für ratsam.
Anbieter wie z.B. Zoom reagierten auf die Kritik und besserten bereits nach. Auch andere Anbieter kündigten schon Änderungen an.
Allerdings sollte vor der Entscheidung zur Nutzung eines Dienstes eine ausführliche Prüfung der technischen sowie rechtlichen Gegebenheiten stattfinden.
Die Ergebnisse der Prüfung sowie die ausführlichen Berichte des baden-württembergischen Beauftragten finden Sie unter folgenden Links:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/warnung-des-lfdi-wurde-gehoert-zoom-bessert-nach/