Bußgeld wegen des Fehlens eines Auftragsverarbeitungsvertrags

Kurz vor dem 25.05.2018 haben unsere Kunden hunderte von Auftragsverarbeitungsverträgen bekommen mit der Bitte, diese zu unterschreiben, ob es nun eine Auftragsverarbeitung der Fall war oder nicht. Viele Diskussionen haben wir hinter uns und auch sorgfältige Prüfung der Auftragsverarbeitungsverträge.

Die aktuelle Meldung aus Hamburg bestätigt nun unsere Sogfalt! Nachdem das erste Bußgeld in der Republik i. H. v. 20.000 EUR durch die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg verhängt wurde, hat nun auch die Datenschutzbehörde in Hamburg die Geldbuße i. H. v. 5.000 EUR für ein kleines Versandunternehmen festgesetzt.

Mehr Information dazu finden Sie in dem Artikel bei heise.de.